Schlagwort: EU-Urheberrechtsreform

  • Protest gegen Uploadfilter in der Urheberrechtsreform

    Photo by Christian Wiediger on Unsplash

    Die nationale Umsetzung der Urheberrechtsreform inklusive Upload-Filter / Artikel13 ist auf dem Weg. Die Abgeordneten des Bundestages haben aber noch die Möglichkeit, Veränderungen einzubringen. Zum 23. März ruft die Initiative savetheinternet.de deshalb zum aktiven Protest auf allen Plattformen auf.

    Schreibt eurem Abgeordneten!

    Das kann unter anderem in Form von Kommentarketten, themenbasierten Memes, Meinungsvideos oder dem direkten digitalen Kontakt per E-Mail an den eigenen Abgeordneten oder andere Volksvertreter stattfinden. Den für euch zuständigen Abgeordneten findet ihr auf der Seite des Bundestags nach Eingabe eurer Postleitzahl. Eine digitale Demo findet am 23. März ab 19:00 in Minecraft statt.

    Weitere aktuelle Informationen zum Thema Urheberrechtsreform und Artikel 13 bieten unter anderem das Blog Netzpolitik sowie der Anwalt Christian Solmecke in einem YouTube.

  • Urheberechtsreform abgenickt – was nun?

    Urheberrechtsreform
    By: Maik MeidCC BY-SA 2.0

    In einem Akt der Ignoranz und mit dem Wohlergehen der Verlags- und Urheberrechts-Lobbies im Blick haben sich die Abgeordneten des EU-Parlaments gestern über die Willensbekundungen von 5 Millionen Petitions-Unterzeichnern, Hunderttausenden Demonstranten, den gesunden Menschenverstand und den Rat von Akademikern, Technologen und Menschenrechtsexperten hinweggesetzt und die Vorlage zur Urheberrechtsreform beschlossen.

    Aus 13 wird 17

    Was bedeutet das? Um zunächst der Verwirrung vorzubeugen: aus organisatorischen Gründen wird der umstrittene Artikel 13 künftig als Artikel 17 firmieren, ebenso wird Artikel 11 zu 15. Es werden also in näherer Zukunft vermutlich beide Bezeichnungen kursieren. Gemeint sind Artikel 11 und 13, in denen es in 11 um Leistungsschutzrecht und um die in 13 so diffus umschriebenen Uploadfilter geht.

    Nationales Recht

    Zunächst hat die Entscheidung noch keine Auswirkungen, sie muss erst in nationales Recht der Mitgliedsstaaten gegossen werden. Dazu haben die Länder Zeit bis 2021. Dabei hätte Deutschland die Möglichkeit, das Paket zu entschärfen. Aber das ist nicht zu erwarten, da unsere Politiker, egal ob lokal oder in Brüssel, sich ja nicht um ihr Geschwätz von gestern und um Koalitionsvereinbarungen geschert haben, sondern mal wieder das große Ganze zu unser aller Wohl im Blick hatten. Wer im letzten Satz Ironie entdeckt, darf sie behalten.

    Letzte Chance

    Es ist theoretisch möglich, dass der endgültige Text auf der Tagung des Europäischen Rates Ende dieses Monats nicht die Zustimmung einer Mehrheit der Mitgliedstaaten finden wird, aber dazu müsste mindestens ein Schlüsselland seine Meinung ändern. In der Debatte und bei der Reaktion der Bevölkerung waren Deutschland und Polen die beiden Länder mit den allermeisten Protesten gegen die Reform. Das eines der beiden Länder hier kippt, ist nicht gerade wahrscheinlich.

    Der endgültige Text der Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt (PDF) geheißenen Verfügung legt, wie bereits bekannt, in Artikel 17 fest, daß für Urheberrechtsverletzungen künftig nicht mehr der Verursacher, sondern der Provider haftet. Die müssen sich theoretisch vor dem Hochladen von geschützten Inhalten durch ihre Anwender beim Rechteinhaber eine Lizenz besorgen oder den Upload solcher Daten sperren.

    Nicht leistbar

    Praktisch ist Ersteres so gut wie unmöglich, Letzteres können nur große Unternehmen mit viel Geld oder großen Entwicklungsabteilungen leisten. Bisher werden solche Filter lediglich von Google und Facebook und eventuell ein oder zwei asiatischen Anbietern verwendet. Insgesamt sind die Formulierungen in Artikel 17 und der gesamten Verfügung im Gegensatz etwa zur DSGVO derart schwammig, dass Rechtsexperten nicht sehen, wie Gerichte mit Streitfällen umgehen können sollen. So sollen die Pflichten der Anbieter »im Lichte des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit« beurteilt werden. Hier muss nationale Ausprägung Klarheit schaffen, worin auch eine kleine Chance für Verbesserung liegt.

    Freie Software ausgenommen

    Artikel 17 definiert untrer anderem Ausnahmen für Zitate, Kritik, Rezensionen, Karikaturen und Parodien. Wie allerdings technische Vorrichtungen wie Uploadfilter hier Nuancen erkennen sollen bleibt unklar. Ausgenommen von den Pflichten des Artikel 17 sind laut FSFE auch Projekte im Bereich Freie Software: »Die Ausnahme von Entwicklungsplattformen für quelloffene Software in dieser Richtlinie ist entscheidend, um die Entwicklung Freier Software in Europa gesund, stabil und lebendig zu halten.«

    FSFE fordert freie Uploadfilter

    Das betrifft auch Plattformen wie GitHub, GitLab und andere, wo es im Vorfeld Befürchtungen gab, die freie Softwareentwicklung werde durch die Reform behindert. Die FSFE fordert nun, dass Monopole bei den Anbietern solcher Uploadfilter verhindert werden, indem »die Verbreitung von Uploadfiltern unter freien Software Lizenzen zu fördern [sei], auch durch finanzielle Unterstützung, beispielsweise im Rahmen der Forschungsprogramme Horizon2020 und Horizon Europe.

    Standortnachteil

    Negative Auswirkungen erwarten einige Wirtschaftsexperten bei der Gründung von Start-Ups. Hier gibt es zwar eine Ausnahmeregelung für Unternehmen, die jünger als drei Jahre sind, weniger als zehn Millionen Euro Umsatz pro Jahr erwirtschaften und weniger als fünf Millionen Nutzer pro Monat haben. Die Befürchtungen gehen aber davon aus, dass das für viele Gründer als Sicherheit nicht ausreicht. Wenn dies zutrifft, hat Europa sich damit einen Wettbewerbs- und Standortnachteil gegenüber den Platzhirschen aus Überseedir direkt ins Gesetz geschrieben.

    Klarheit in weiter Ferne

    Weitere Klarheit werden hier erst die nationalen Auslegungen bringen, die aber noch Jahre auf sich warten lassen werden. Die EU legt ihre gesetzten Fristen erfahrungsgemäß eher lasch aus, sodass bis 2021 bei Weitem nicht alle Länder die Vorlage in Gesetzesform gegossen haben werden. Erwartet wird, dass Frankreich und Deutschland hier Vorreiter sein werden und andere sich an deren Auslegung ausrichten.

    Abwählen? Ja bitte!

    Den Gegnern der Reform bleibt nun neben weiter anhaltender Meinungsbekundung nur, bei der Europawahl im Mai den Abgeordneten und deren Parteien, die sich über die Bedenken aus der Bevölkerung hinweggesetzt haben, ihre Stimme zu verweigern. Edward Snowden zeigte sich vom Ergebnis enttäuscht und rief per Twitter dazu auf, nicht für die Parteien zu stimmen, die der Urheberrechtsreform zugestimmt haben. Konkret erwähnte er die CDU/CSU.

  • Edward Snowden ruft zum Protest gegen Artikel 13 auf

    Dominic Kis, Initiator Change.org-Petition | Bild: Change.org

    Whistleblower Edward Snowden hat heute auf Twitter dazu aufgerufen, am Wochenende an den Demonstrationen gegen die EU-Urheberrechtsreform teilzunehmen und die Change.org-Petition zur Rettung des Internets zu unterstützen.

    Wikipedia abgeschaltet

    Gestern unterstützte Wikimedia Deutschland mit einem Black-Out der deutschen Ausgabe der Wikipedia den Protest gegen die EU-Urheberrechtsreform und die Artikel 11 und 13. Wikipedia selbst ist von der geplanten Reform als nicht-kommerzielle Online-Enzyklopädie ausgenommen. Das gilt aber beispielsweise nicht für die Wikimedia Commons.

    Breite Ablehnung

    Wikipedia verwies auf die breite gesellschaftliche Opposition gegen die geplante Urheberrechtsreform, die neben der Change.org-Petition mit derzeit mehr als 5 Millionen Unterstützern auch von 145 Bürger- und Menschenrechtsorganisationen, Wirtschafts- und IT-Verbänden, Internet-Pionieren, sowie von Journalistenverbänden und Kreativen getragen wird.

    Letzte Chance

    Für den 23. März sind insgesamt über 100 Demonstrationen in Deutschland, Luxemburg, Österreich, Schweden, Tschechien, Finnland, Estland, den Niederlanden, der Schweiz, Rumänien, Slowenien, Portugal, Griechenland, Schottland und Zypern angemeldet. In Deutschland finden Demos in Berlin, Potsdam, Chemnitz, Magdeburg, Osnabrück und Münster statt.

    Es werden die letzten großen Kundgebungen vor der Entscheidung über die Vorlage der EU-Urheberrechtsreform sein, über die in der Zeit vom 25. bis 28. März im EU-Parlament abgestimmt werden soll.

    Artikel 11 und 13 im Fokus

    Die Proteste richten sich dabei in erster Linie gegen die umstrittenen Artikel 11 und 13. Artikel 11 führt ein neues Leistungsschutzrecht ein wogegen Artikel 13 viele Plattformen verpflichtet, alle von Anwendern hochgeladenen Inhalte durch Uploadfilter auf Verstöße gegen das Urheberrecht prüfen zu lassen.

    Untreu und ahnungslos

    Im Koalitionsvertrag der großen Koalition heißt es sinngemäß, man lehne Uploadfilter als unverhältnismäßig ab. Die deutsche Delegation in der EU-Zentrale in Brüssel, allen voran der oft völlig ahnungslose wirkende CDU-Abgeordnete Axel Voss schert sich darum nicht im Geringsten und forciert die Annahme der Vorlage.

  • Text der EU-Urheberrechtsreform finalisiert

    Bild: Julia Reda

    Die Vertreter der Mitgliedsstaaten und der Rat des europäischen Parlaments haben sich am Mittwoch auf den endgültigen Text einer Reform des EU-Urheberrechts geeinigt. Das berichtete am frühen gestrigen Abend Julia Reda, Abgeordnete der Piraten im EU-Parlament.

    Fauler Pakt

    Durch eine Einigung zwischen Frankreich und Deutschland waren die festgefahrenen Verhandlungen letzte Woche wieder in Fahrt gekommen. Das Resultat war eine weitere Verschärfung der Artikel 11 und im Besonderen 13, der das Thema Uploadfilter behandelt. Diese wurden nun in den Kernpunkten unverändert in den finalen Text übernommen, der nun noch vom Europaparlament und dem Rat abgesegnet werden muss.

    Koalitionsvertrag negiert

    Zentrale Figur bei der EU-Urheberrechtsreform auf deutscher Seite war dabei der Abgeordnete Axel Voss. Der CDU-Politiker schrieb den Text des Gesetzesvorschlags und setzte sich dabei auch über die im Koalitionsvertrag festgeschriebene Kritik gegenüber Uploadfiltern ebenso hinweg wie über die Kritik von CSU-Digitalisierungsstaatsministerin Dorothee Bär.

    Leere Worthülsen

    An Polemik kaum zu übertreffen ist die Aussage von Rechteinhaber-Freund Axel Voss, der sagt, die von fast fünf Millionen Menschen europaweit gezeichnete Petition habe Wirkung gezeigt, da »dank dieser Petition keine Maßnahmen im Text enthalten seien, die als Filter verstanden werden könnten…« Der genaue Wortlaut des Interviews mit Herrn Voss kann in einem YouTube ab der Zeitmarke 3:01:00 verfolgt werden.

    Uploadfilter für (fast) alle

    Dadurch, dass Begriffe wie Filter für die technische Maßnahmen elegant umgangen werden, ändert sich nichts daran, dass Artikel 13 in seiner bisher schärfsten Form (PDF) nun im endgültigen Wortlaut festgeschrieben wurde. Uploadfilter sind dabei beschlossene Sache, egal wie man sie nennt.

    Die endgültige Abstimmung über die EU-Urheberrechtsreform erfolgt in wenigen Wochen, vermutlich im April. Ob die Reform, die nach Meinung von Netzaktivisten durch verpflichtende Uploadfilter die Meinungsfreiheit im Internet beschneidet, hängt dann von den Abgeordneten im Europaparlament ab.

  • EU-Copyright: Artikel 13 kehrt verschärft zurück

    Bild: Julia Reda

    Konnten die Gegner der Artikel 11 und 13 der EU-Copyright-Reform kurz aufatmen, als sich Mitte Januar die Delegationen nicht auf einen Kompromssvorschlag einigen konnten, so liegt Artikel 13 nun durch eine Einigung zwischen Frankreich und Deutschland schärfer als zuvor auf dem Verhandlungstisch, wie die Europa-Piratin Julia Reda berichtet.

    Fauler Deal

    Beide Staaten waren auch zuvor bereits für die Uploadfilter, die Artikel 13 einführen will, uneins war man sich lediglich darüber, wer sie per Gesetz installieren muss. Die Franzosen traten von Anfang an dafür ein, dass alle infrage kommenden Plattformen unabhängig von ihrer Größe das Hochladen von copyright-geschütztem Material mit allen gegebenen Mitteln verhindern müssen.

    Ob kleine Plattformen dabei aufwendige Uploadfilter einsetzen müssen oder ob andere Maßnahmen ausreichend sind, müssten im Endeffekt die Gerichte entscheiden. Deutschland stand eher auf dem Standpunkt, Unternehmen mit weniger als 20 Mio. Umsatz sollten ausgenommen bleiben, um StartUps nicht zu behindern.

    Einigung mit Ausnahmen

    Die jetzt zustande gekommene Einigung (PDF) macht die Sache nicht besser, im Gegenteil. Sie besagt, Artikel 13 soll für alle Plattformen gelten, die gewinnorientiert arbeiten. Ausgenommen von der Pflicht zu Uploadfiltern soll nur sein, wer

    • noch keine 3 Jahre öffentlich ist
    • einen Jahresumsatz von weniger als 10 Mio. Euro hat
    • und weniger als 5 Mio. eindeutige Besucher pro Monat hat

    Jeder, der diese Ausnahmen nicht alle für sich geltend machen kann, soll verpflichtend Uploadfilter installieren müssen, ganz gleich ob Verstöße gegen Copyright überhaupt ein Thema für die Plattform ist.

    Kompletter Wahnsinn

    Um den Wahnsinn komplett zu machen: Wer alle drei Kriterien erfüllt, soll trotzdem nachweisen müssen, dass er sich »nach besten Kräften« bemüht hat, Lizenzen von Rechteinhabern wie Plattenfirmen, Buchverlagen und Archivfotodatenbanken zu erwerben, um im Vorefeld abzudecken, was Nutzer der Plattform möglicherweise veröffentlichen oder hochladen könnten – eindeutig eine unmögliche Aufgabe.

    Damit würden große Rechteinhaber als Torwächter über das eingesetzt, was veröffentlicht werden kann und was nicht. Jede kommerzielle Website oder App, die eine Posting-Funktion beinhaltet, wäre von deren Wohl und Wehe abhängig.

    Die nächsten Monate entscheiden

    Vermutlich wird nach dieser Einigung der gewichtigen Partner Deutschland und Frankreich versucht werden, die Gesetzesvorlage schnell durch die Instanzen zu bringen. Am Montag, dem 11. Februar, findet eine Aussprache mit dem Parlament statt. Im März oder April haben dann die Abgeordneten dann erneut die Wahl.

  • Erfolg im Kampf um EU-Urheberrecht

    EU-Urheberrecht
    Quelle: EFF | Lizenz: CC BY 3.0 US

    Die Gegner der umstrittenen EU-Urheberrechtsrichtlinie dürfen erst einmal durchatmen. Eines der größten Gesetzgebungsvorhaben der EU der letzten Jahre droht in der vorliegenden Form zu scheitern.

    Seit gestern ist es wesentlich unwahrscheinlicher geworden, dass die Verhandlungen über Vorlage noch vor den Europawahlen im Mai zu einer Einigung auf einen Kompromissvorschlag führen. Ein für den kommenden Montag geplantes Treffen zwischen EU-Parlament, Kommission und Rat wurde jedenfalls erst einmal abgesagt.

    Was war geschehen?

    Am 12. September 2018 stimmte die Mehrheit der Abgeordneten im EU-Parlament noch für die Vorlage inklusive der besonders umstrittenen Artikel 11 und 13 ab. In einer Ratssitzung am gestrigen Freitag haben sich jedoch 11 Mitgliedsstaaten, darunter auch Deutschland, gegen einen Kompromissvorschlag ausgesprochen, der von der rumänischen Ratspräsidentschaft vorgelegt worden war. Knackpunkte sind immer noch die Artikel 11 und 13 der geplanten Richtlinie.

    Was will die neue Urheberechtsrichtlinie erreichen?

    Der Grundgedanke hinter dem Gesetzentwurf ist es, Rechteinhaber, Verlage, Künstler und Journalisten zu schützen und ihnen zustehende Einnahmen zu sichern. In der vorliegenden Form geht dieser eigentlich gute Ansatz jedoch viel zu weit und lässt bei Artikel 11 Befürchtungen von Zensur aufkommen, während Artikel 13 die Freiheit des Internet massiv einschränken könnte.

    Worum geht es in Artikel 11?

    In Artikel 11 soll ein neues europaweites Leistungsschutzrecht festgelegt werden. Im Besonderen geht es darum, dass Kurzzusammenfassungen von News kostenpflichtig werden sollen. Das betrifft alle Plattformen, die sogenannte Snippets veröffentlichen, also Anreißer von verlinkten Nachrichten mit Bild, Schlagzeile und Textauszug.

    Unklar formuliert

    Die jetzt vorliegende Fassung nimmt von der Regel lediglich einzelne Wörter aus, diese sollen weiterhin zitiert werden dürfen. Wie sich das auf Blogger auswirkt, bleibt dank der Schwammigkeit der Formulierung vorerst unklar, Privatpersonen fallen nicht unter das Gesetz, da bei ihnen die Verlinkung nach derzeitiger Rechtsprechung nicht als Veröffentlichung angesehen wird.

    Insgesamt führt Artikel 11 in der jetzigen Fassung zur Verunsicherung der publizierenden Netzarbeiter und verletzt die Rechte der InternetnutzerInnen. In Deutschland gibt es ein solches Leistungsschutzrecht bereits seit 2013. Google verhielt sich damals clever. Jetzt warnt der Konzern davor, Google News könnte in Europa eingestellt werden.

    Artikel 13 fordert Uploadfilter

    Der umstrittene Artikel 13 soll eigentlich die Rechteinhaber gegenüber Plattformen wie Youtube stärken. Dabei sollen Plattforminhaber, egal ob groß oder klein, direkt für Urheberrechtsverstöße ihrer Besucher haftbar sein. Schutz davor sollen sogenannte Uploadfilter bieten. Anbieter, die Uploads ihrer Nutzer speichern und der Öffentlichkeit zugänglich machen, sollen damit Inhalte vorab auf Urheberrechts-Verletzungen prüfen.

    Das bevorzugt die großen Anbieter, die sich solche technischen Maßnahmen aus der Portokasse leisten können. Doch auch die Uploadfilter selbst sind, wie alle Software, anfällig für Bugs, Manipulation und Fehleinschätzungen.

    Schaden auch für freie Software

    Inhalte sind dabei vornehmlich Bilder sowie Audio- und Videoaufnahmen. Es betrifft zum Beispiel aber auch Code-Hosting-Plattformen wie GitHub und andere Produktiv- und Kreativbereiche von Open Source und freier Software. Eine Ausnahme solcher Plattformen wurde erst letztlich wieder abgelehnt. Die Auflage zu Uploadfiltern wirft somit ein Schleppnetz über das Internet, ohne sich um den Beifang zu scheren.

    »In den nächsten Wochen darf der öffentliche Druck nicht nachlassen, dann haben wir die Chance, die schädlichsten Elemente der Urheberrechtsreform endgültig abzulehnen.« Julia Reda, MEP des Europa-Parlaments

    Artikel 13 wird in der vorliegenden Form mittlerweile sogar von Rechteinhabern abgelehnt, denen es eigentlich nützen soll. Diese sehen derzeit mehr Schaden als Nutzen, wie die in der Sache sehr engagierte EU-Piratin Julia Reda berichtet. Sie fordert gerade jetzt anhaltenden weiteren Druck und Widerstand der Öffentlichkeit.

  • Copyright-Reform: Europa beugt sich den Konzernen

    Copyright-Reform
    Quelle: EFF | Lizenz: CC BY 3.0 US

     

    Die am 12. September 2018 erfolgte mehrheitliche Zustimmung des Europaparlaments zur Vorlage zur umstrittenen EU-Copyright-Reform beugt sich den Großkonzernen wie Google, Facebook und Verlagen wie Axel Springer. Der Lobbyismus trägt einen Sieg davon, die fast eine Million Unterschriften allein aus dem deutschsprachigen Raum gegen das Machwerk, dass den Namen Reform nicht verdient, blieben ohne Wirkung.

    Im Juli zunächst gescheitert

    Eine erste Abstimmung im Juli über die Position des Parlaments zu einem neuen »Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt« scheiterte, gestern wurde dann über die insgesamt 252 Änderungsanträge verschiedener Personen, Parteien und Koalitionen entschieden. Das Ergebnis der Entscheidung zum Vorschlag von Verhandlungsführer Axel Voss (CDU) am Mittwoch in Straßburg fiel mit 438 zu 226 Stimmen bei 39 Enthaltungen eindeutiger aus, als das nach der ersten fehlgeschlagenen Abstimmung zu erwarten war. In der Hauptsache geht es um die Artikel 11 und 13 der im Text noch nicht endgültigen Gesetzesvorlage.

    Leistungsschutzrecht

    Artikel 11 beschreibt ein neues Leistungsschutzrecht, dass die Verlage etwa an der digitalen Nutzung von sogenannten Snippets, Titeln und Anrissen von News und Artikeln von Informationsdiensten wie Google News und ähnlichen Aggregatoren finanziell beteiligen soll.  Dabei sollen die Inhalte der Verlage für 20 Jahre lang geschützt bleiben. In der vorliegenden Form würde dies klar die großen Verlage bevorzugen. Nach Recherchen von golem.de würde der Axel-Springer-Verlag bei uns derzeit fast 64 Prozent der Einnahmen erhalten, wogegen für kleine Verlage nur Krumen übrigbleiben würden.

    Die Nutzer von sozialen Medien sind von den Maßnahmen nicht betroffen, denn Privatpersonen dürfen weiterhin Inhalte verlinken. Wie das für Blogger aussieht, ist bisher nicht klar definiert. Die Kritik richtet sich hauptsächlich dagegen, dass die freie Verlinkung von Information im Netz infrage gestellt wird.

    Upload-Filter

    Artikel 13 behandelt die ebenfalls umstrittenen Upload-Filter. Dabei handelt es sich um softwaretechnische Maßnahmen, mit denen Online-Plattformen während des Hochladens von Nutzerinhalten prüfen, ob die Inhalte ein Urheberrecht verletzt. Das soll hauptsächlich große Anbieter betreffen. Ausnahmen soll es etwa für Wikipedia und Dienste wie Dropbox geben.

    Die Kritik an diesen Filtern bezieht sich hauptsächlich auf deren Unfähigkeit, zwischen rechtsverletzenden und legalen Werknutzungen zu unterscheiden. Dabei werden dann unter Umständen Inhalte rausgefiltert, die aufgrund des Zitatrechts legal sind. Zudem kann die Software beispielsweise Parodien, Satire oder Memes nicht erkennen.

    Gefahr von Überwachung und Zensur

    Tim Berners-Lee, der Erfinder des WWW sieht zudem die Gefahr, dass aus dem Internet durch Upload-Filter »ein Werkzeug für die automatisierte Überwachung und Kontrolle der Nutzer« werden könnte. Zudem steigt die Macht der großen Konzerne, die noch mehr als bisher bestimmen können, was die Filter passieren darf und was nicht.

    Noch ist nichts verloren

    Die Festlegung der Europaparlamentarier bedeutet noch nicht, dass die Vorlage Gesetzeskraft erhält. Der weitere Weg führt über die sogenannten Trilogverhandlungen zwischen EU-Kommission und Ministerrat, in dem die Mitgliedsländer vertreten sind. Die Verhandlungen müssen vor den nächsten EU-Wahlen am 23. Mai 2019 abgeschlossen sein.

    Sollten Upload-Filter nicht aus der endgültigen Entscheidung ausgenommen werden, so besteht die Möglichkeit, dass sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit dem Thema befassen muss, da die Filter unter Umständen nicht mit dem Grundgesetz konform sind. Dazu muss aber zunächst die  endgültige Ausformulierung der Vorlage abgewartet werden.

    Unterschiedliche Einschätzung

    Die Einschätzung, ob die Vorlage nächstes Jahr verbindlich in Gesetzesform gegossen wird, sind unterschiedlich. Die Electronic Frontier Foundation (EFF) und Mozilla sehen in ihren Stellungnahmen Chancen, den Kampf doch noch zu gewinnen. Viele Juristen sind dagegen der Meinung, das jetzige Abstimmungsergebnis sei zu eindeutig, um hier noch reelle Chancen auf eine Entscheidung gegen die beiden Artikel zu öffnen.

    Jetzt aufzugeben ist in jedem Fall verfrüht, die Zivilgesellschaft muss weiter sichtbar gegen diese Un-Reform bleiben. Das Internet ist bereits heute in einem beklagenswerten Zustand, weitere Zensur und noch mehr Einfluss der Großkonzerne sind nicht kampflos hinnehmbar.

     

  • Aktion #SaveCodeShare

    FSFE
    © FSFE 2017

    Die Free Software Foundation Europe (FSFE) und OpenForum Europe haben im September die Initiative SaveCodeShare gegründet, um Änderungen an Artikel 13 der vorgeschlagenen Urheberrechtsreform der EU zu erreichen. Dazu wurde vor rund zwei Wochen bereits ein White Paper veröffentlicht. Die Initiatoren befürchten, dass mit der zu strengen Regelung Hosting- und Code-Sharing-Plattformen wie GitHub und andere Kontrollaufgaben übernehmen müssen, die langfristig Open Source Schaden zufügen und den freien Austausch von Code erschweren. Derzeit werden Unterschriften gesammelt, die mit einem offenen Brief an die entsprechenden Mitgesetzgeber in der EU übergeben werden. Hier folgt der offene Brief in einer deutschen Übersetzung:

    Ihr mobiles Gerät, Ihr Auto, Ihr WiFi-Router zu Hause, Ihr Fernseher, die Flugzeuge, in denen Sie reisen, enthalten alle Freie und Open Source Software. Diese weit verbreitete Wiederverwendung und Zusammenarbeit ist möglich, weil Freie und Open Source Software offen geteilt, studiert und angepasst werden kann, um allen Bedürfnissen gerecht zu werden.

    Die EU bereitet sich darauf vor, ein Copyright-Reform-Paket zu verabschieden, das die Grundlagen, auf denen Freie und Open Source Software aufgebaut ist, grundlegend untergräbt. Der vorgeschlagene Artikel 13 der EU-Urheberrechtsrichtlinie richtet sich an alle Online-Dienste, die ihren Nutzern das Hochladen und Freigeben von Inhalten untereinander ermöglichen, einschließlich Code-Hosting-Plattformen.

    Mit diesem Vorschlag sollen Hosting-Plattformen gezwungen werden, mögliche Urheberrechtsverletzungen durch die Entwicklung grundlegend fehlerhafter Filtertechnologien zu verhindern. Diese Filteralgorithmen entscheiden letztendlich, welche Softwarekomponenten Entwickler zur gemeinsamen Nutzung freigeben dürfen.

    Als Ergebnis dieser laufenden Überprüfung des Urheberrechts auf den Plattformen ist jeder Benutzer einer Code-Sharing-Plattform, sei es Privatperson, Unternehmen oder öffentliche Verwaltung, als potenzieller Urheberrechtsverletzer zu behandeln: Ihr Inhalt, einschließlich der gesamten Code-Repositories, wird überwacht und kann jederzeit von der Online-Weitergabe ausgeschlossen werden. Dies schränkt die Freiheit der Entwickler ein, bestimmte Softwarekomponenten und Tools zu nutzen, was wiederum zu weniger Wettbewerb und weniger Innovation führt. Letztlich kann dies zu einer weniger zuverlässigen Software und einer weniger belastbaren Software-Infrastruktur für jedermann führen.

    Wir, Einzelpersonen, Entwickler, Organisationen und Unternehmen, die das Freie und Open Source Software-Ökosystem entwickeln oder sich auf dieses stützen, fordern europäische Entscheidungsträger auf, offene, kollaborative Software-Ökosysteme zu schützen. Wir fordern die europäischen politischen Entscheidungsträger auf, Artikel 13 der EU-Urheberrechtsreform grundlegend zu überdenken oder zu streichen, um die damit verbundene Bedrohung für Freie und Open Source Software zu vermeiden. Bitte Code Share schützen!

    Bitte unterstützt die Initiative nach Möglichkeit mit eurer Unterschrift.

     

  • EU-Urheberrechtsreform könnte Open Source behindern

    Europäische Union
    By: Maik MeidCC BY-SA 2.0

     

    Die FSFE und OpenForum Europe haben sich zu der Initiative Save Code Share zusammengeschlossen, um die möglichen Auswirkungen der vorgeschlagenen EU-Urheberrechtsreform auf das Ökosystem der Entwicklung Freier Software zu zeigen. Ein Weißbuch  (PDF) zeigt auf, wie der vorgeschlagene Artikel 13 unbeabsichtigt dem Ökosystem freier Software Schaden zufügen könnte.

    Freie Software wird oft von weltweit verteilten Gemeinschaften auf Code-Hosting-Diensten wie GitHub entwickelt. Ein herausragendes Merkmal freier Software ist, dass sie von jedermann genutzt, abgeändert und weitergegeben werden darf.

    Verantwortung bei den Code-Sharing-Plattformen?

    Mit ihrem Vorschlag zum Urheberrecht hat die EU beschlossen, die für Online-Diensteanbieter geltenden Vorschriften zu aktualisieren, die sich vor allem an Plattformen für die gemeinsame Nutzung von Inhalten richten. Die von der EU vorgeschlagenen neuen Regeln werden Rechtsunsicherheit für Entwickler schaffen, die Online-Tools verwenden, wenn sie über Plattformen wie GitHub zu den Freie-Software-Projekten beitragen. Diese vorgeschlagenen Verpflichtungen auf Code-Sharing-Plattformen gefährden ihre Existenz, und behindern eine effektive Online-Entwicklung durch:

    • den Einsatz kostspieliger Filtertechnologien, um eine mögliche Urheberrechtsverletzung zu verhindern
    • Auferlegung einer juristisch fragwürdigen Verpflichtung zur Überwachung und Verfolgung ihrer Nutzer

    Polina Malaja, Koordinator für Rechtsfragen bei der FSFE sagt dazu: »Jeder Benutzer einer Code-Sharing-Plattform, sei es eine Einzelperson, ein Unternehmen oder eine öffentliche Körperschaft, wird als potenzieller Urheberrechtsverletzer behandelt, dessen Inhalte, einschließlich der gesamten Code-Repositories, jederzeit entfernt oder deaktiviert werden können.«

    Artikel 13 greift zu weit

    Nach der Erläuterung, wie Freie-Software-Plattformen in der Praxis funktionieren, zeigt das Weißbuch auf, wie Artikel 13 wichtige Grundrechte von Entwicklern und Internetnutzern wie das Recht auf Privatsphäre, Meinungsfreiheit und die Freiheit, ein Unternehmen zu führen, einschränkt. Artikel 13, wie er derzeit vorgeschlagen wird, würde die Verantwortung für den Schutz angeblich verletzter Rechte von Rechtsinhabern auf die Plattformen verlagern, und zwar in einer Weise, die die Grundrechte verletzen und sich negativ auf die Entwicklung kollaborativ erstellter Software und insbesondere Freier Software auswirken würde.

    Verstehen und Anpassen

    Wenn Artikel 13 diese negativen Auswirkungen im Software-Sharing-Umfeld völlig übersieht, ist es wahrscheinlich, dass es noch andere unvorhergesehene Auswirkungen gibt, die die vorgeschlagene Urheberrechtsrichtlinie haben kann. Die Gesetzgeber müssen nun dafür sorgen, dass sie verstehen, wo und wie Innovation heute stattfindet, um die Konsequenzen und Auswirkungen des vorgeschlagenen Artikels 13 für unsere Wirtschaft und unsere Gesellschaft vollständig zu verstehen.