Schlagwort: Copyright

  • Youtube-dl von GitHub entfernt

    Youtube-dl Logo von laboratorio linux | Lizenz: CC BY-NC-SA 2.0

    Insgesamt 18 Projekte, die alle mit Youtube-dl in Zusammenhang standen, darunter auch Youtube-dl selbst, wurden gestern von der Code-Hosting-Plattform GitHub entfernt. Der Grund war ein Antrag auf Entfernung auf der Grundlage des Digital Millennium Copyright Act (DMCA) durch die Recording Industry Association of America (RIAA). Youtube-dl ist ein sehr populäres Kommandozeilenprogramm zum Download von Songs und Videos von YouTube und anderen Videoplattformen.

    Schutzmaßnahmen umgehen

    In dem Schreiben an GitHub argumentiert die RIAA, dass der offensichtliche Zweck der Youtube-dl-Bibliothek darin bestehe, technische Schutzmaßnahmen zu umgehen, die von Streaming-Diensten wie YouTube verwendet werden, um das Copyright der dort angebotenen Werke zu schützen. Youtube-dl ermögliche es den Benutzern, Musikvideos und Tonaufnahmen ohne Genehmigung herunterzuladen und zu verbreiten.

    Laut dem Schreiben finden sich im Quellcode Beispiele für die Anwendung der Bibliothek, die explizit durch Copyright geschützte Werke namentlich erwähnt. Wenn das so ist, dann ist das ein unerklärlicher dummer Lapsus der Entwickler und vermutlich der Todesstoß für die beliebte Anwendung, denn damit dürfte der Fall nach meiner Einschätzung vor Gericht wasserdicht sein.

    GitHub reagiert prompt

    GitHub kam der Aufforderung nach und entfernte Youtube-dl und 17 verwandte Projekte und Forks, die die RIAA namentlich aufgeführt hatte. Youtube-dl, eines der mit 72k Sternen populärsten Repositories auf GitHub, ist aber nicht per se, wie die RIAA andeutet, illegal, sondern hat viele legale Verwendungsmöglichkeiten, denn auf YouTube findet sich nicht nur urheberrechtsgeschütztes Material, sondern auch massenhaft Inhalte aus dem Bereich Public Domain.

    Bedenklich an der Verwendung einer DMCA-Takedown-Notice zur Entfernung einer Software, die an sich keine Urheberrechtsverletzung darstellt, ist, dass hier ein Präzedenzfall geschaffen wird, der den Grundstein für zukünftigen Missbrauch des DMCA legt.

    Unsichere Zukunft

    Der offizielle Download von Youtube-dl über die Projekt-Homepage ist nicht mehr verfügbar. Wer das Paket noch auf seinem Rechner hat oder es noch von einem Spiegelserver beziehen kann, kann es weiter verwenden. Aktualisierungen wird es vermutlich aber keine mehr geben, sodass mit der Zeit Anwender Gefahr laufen, dass Cyber-Kriminelle Angriffsszenarien für die Software entwickeln. Zudem könnten Google und andere Anbieter von Video-Plattformen das Tool sperren und somit stilllegen.

  • Copyright-Reform: Europa beugt sich den Konzernen

    Copyright-Reform
    Quelle: EFF | Lizenz: CC BY 3.0 US

     

    Die am 12. September 2018 erfolgte mehrheitliche Zustimmung des Europaparlaments zur Vorlage zur umstrittenen EU-Copyright-Reform beugt sich den Großkonzernen wie Google, Facebook und Verlagen wie Axel Springer. Der Lobbyismus trägt einen Sieg davon, die fast eine Million Unterschriften allein aus dem deutschsprachigen Raum gegen das Machwerk, dass den Namen Reform nicht verdient, blieben ohne Wirkung.

    Im Juli zunächst gescheitert

    Eine erste Abstimmung im Juli über die Position des Parlaments zu einem neuen »Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt« scheiterte, gestern wurde dann über die insgesamt 252 Änderungsanträge verschiedener Personen, Parteien und Koalitionen entschieden. Das Ergebnis der Entscheidung zum Vorschlag von Verhandlungsführer Axel Voss (CDU) am Mittwoch in Straßburg fiel mit 438 zu 226 Stimmen bei 39 Enthaltungen eindeutiger aus, als das nach der ersten fehlgeschlagenen Abstimmung zu erwarten war. In der Hauptsache geht es um die Artikel 11 und 13 der im Text noch nicht endgültigen Gesetzesvorlage.

    Leistungsschutzrecht

    Artikel 11 beschreibt ein neues Leistungsschutzrecht, dass die Verlage etwa an der digitalen Nutzung von sogenannten Snippets, Titeln und Anrissen von News und Artikeln von Informationsdiensten wie Google News und ähnlichen Aggregatoren finanziell beteiligen soll.  Dabei sollen die Inhalte der Verlage für 20 Jahre lang geschützt bleiben. In der vorliegenden Form würde dies klar die großen Verlage bevorzugen. Nach Recherchen von golem.de würde der Axel-Springer-Verlag bei uns derzeit fast 64 Prozent der Einnahmen erhalten, wogegen für kleine Verlage nur Krumen übrigbleiben würden.

    Die Nutzer von sozialen Medien sind von den Maßnahmen nicht betroffen, denn Privatpersonen dürfen weiterhin Inhalte verlinken. Wie das für Blogger aussieht, ist bisher nicht klar definiert. Die Kritik richtet sich hauptsächlich dagegen, dass die freie Verlinkung von Information im Netz infrage gestellt wird.

    Upload-Filter

    Artikel 13 behandelt die ebenfalls umstrittenen Upload-Filter. Dabei handelt es sich um softwaretechnische Maßnahmen, mit denen Online-Plattformen während des Hochladens von Nutzerinhalten prüfen, ob die Inhalte ein Urheberrecht verletzt. Das soll hauptsächlich große Anbieter betreffen. Ausnahmen soll es etwa für Wikipedia und Dienste wie Dropbox geben.

    Die Kritik an diesen Filtern bezieht sich hauptsächlich auf deren Unfähigkeit, zwischen rechtsverletzenden und legalen Werknutzungen zu unterscheiden. Dabei werden dann unter Umständen Inhalte rausgefiltert, die aufgrund des Zitatrechts legal sind. Zudem kann die Software beispielsweise Parodien, Satire oder Memes nicht erkennen.

    Gefahr von Überwachung und Zensur

    Tim Berners-Lee, der Erfinder des WWW sieht zudem die Gefahr, dass aus dem Internet durch Upload-Filter »ein Werkzeug für die automatisierte Überwachung und Kontrolle der Nutzer« werden könnte. Zudem steigt die Macht der großen Konzerne, die noch mehr als bisher bestimmen können, was die Filter passieren darf und was nicht.

    Noch ist nichts verloren

    Die Festlegung der Europaparlamentarier bedeutet noch nicht, dass die Vorlage Gesetzeskraft erhält. Der weitere Weg führt über die sogenannten Trilogverhandlungen zwischen EU-Kommission und Ministerrat, in dem die Mitgliedsländer vertreten sind. Die Verhandlungen müssen vor den nächsten EU-Wahlen am 23. Mai 2019 abgeschlossen sein.

    Sollten Upload-Filter nicht aus der endgültigen Entscheidung ausgenommen werden, so besteht die Möglichkeit, dass sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit dem Thema befassen muss, da die Filter unter Umständen nicht mit dem Grundgesetz konform sind. Dazu muss aber zunächst die  endgültige Ausformulierung der Vorlage abgewartet werden.

    Unterschiedliche Einschätzung

    Die Einschätzung, ob die Vorlage nächstes Jahr verbindlich in Gesetzesform gegossen wird, sind unterschiedlich. Die Electronic Frontier Foundation (EFF) und Mozilla sehen in ihren Stellungnahmen Chancen, den Kampf doch noch zu gewinnen. Viele Juristen sind dagegen der Meinung, das jetzige Abstimmungsergebnis sei zu eindeutig, um hier noch reelle Chancen auf eine Entscheidung gegen die beiden Artikel zu öffnen.

    Jetzt aufzugeben ist in jedem Fall verfrüht, die Zivilgesellschaft muss weiter sichtbar gegen diese Un-Reform bleiben. Das Internet ist bereits heute in einem beklagenswerten Zustand, weitere Zensur und noch mehr Einfluss der Großkonzerne sind nicht kampflos hinnehmbar.

     

  • EU-Urheberrechtsreform könnte Open Source behindern

    Europäische Union
    By: Maik MeidCC BY-SA 2.0

     

    Die FSFE und OpenForum Europe haben sich zu der Initiative Save Code Share zusammengeschlossen, um die möglichen Auswirkungen der vorgeschlagenen EU-Urheberrechtsreform auf das Ökosystem der Entwicklung Freier Software zu zeigen. Ein Weißbuch  (PDF) zeigt auf, wie der vorgeschlagene Artikel 13 unbeabsichtigt dem Ökosystem freier Software Schaden zufügen könnte.

    Freie Software wird oft von weltweit verteilten Gemeinschaften auf Code-Hosting-Diensten wie GitHub entwickelt. Ein herausragendes Merkmal freier Software ist, dass sie von jedermann genutzt, abgeändert und weitergegeben werden darf.

    Verantwortung bei den Code-Sharing-Plattformen?

    Mit ihrem Vorschlag zum Urheberrecht hat die EU beschlossen, die für Online-Diensteanbieter geltenden Vorschriften zu aktualisieren, die sich vor allem an Plattformen für die gemeinsame Nutzung von Inhalten richten. Die von der EU vorgeschlagenen neuen Regeln werden Rechtsunsicherheit für Entwickler schaffen, die Online-Tools verwenden, wenn sie über Plattformen wie GitHub zu den Freie-Software-Projekten beitragen. Diese vorgeschlagenen Verpflichtungen auf Code-Sharing-Plattformen gefährden ihre Existenz, und behindern eine effektive Online-Entwicklung durch:

    • den Einsatz kostspieliger Filtertechnologien, um eine mögliche Urheberrechtsverletzung zu verhindern
    • Auferlegung einer juristisch fragwürdigen Verpflichtung zur Überwachung und Verfolgung ihrer Nutzer

    Polina Malaja, Koordinator für Rechtsfragen bei der FSFE sagt dazu: »Jeder Benutzer einer Code-Sharing-Plattform, sei es eine Einzelperson, ein Unternehmen oder eine öffentliche Körperschaft, wird als potenzieller Urheberrechtsverletzer behandelt, dessen Inhalte, einschließlich der gesamten Code-Repositories, jederzeit entfernt oder deaktiviert werden können.«

    Artikel 13 greift zu weit

    Nach der Erläuterung, wie Freie-Software-Plattformen in der Praxis funktionieren, zeigt das Weißbuch auf, wie Artikel 13 wichtige Grundrechte von Entwicklern und Internetnutzern wie das Recht auf Privatsphäre, Meinungsfreiheit und die Freiheit, ein Unternehmen zu führen, einschränkt. Artikel 13, wie er derzeit vorgeschlagen wird, würde die Verantwortung für den Schutz angeblich verletzter Rechte von Rechtsinhabern auf die Plattformen verlagern, und zwar in einer Weise, die die Grundrechte verletzen und sich negativ auf die Entwicklung kollaborativ erstellter Software und insbesondere Freier Software auswirken würde.

    Verstehen und Anpassen

    Wenn Artikel 13 diese negativen Auswirkungen im Software-Sharing-Umfeld völlig übersieht, ist es wahrscheinlich, dass es noch andere unvorhergesehene Auswirkungen gibt, die die vorgeschlagene Urheberrechtsrichtlinie haben kann. Die Gesetzgeber müssen nun dafür sorgen, dass sie verstehen, wo und wie Innovation heute stattfindet, um die Konsequenzen und Auswirkungen des vorgeschlagenen Artikels 13 für unsere Wirtschaft und unsere Gesellschaft vollständig zu verstehen.